Top

Allgemeine Arbeitsbedingungen

DIVES AGENCIJA d.o.o. za usluge ustupanja radnika
Upisana u Knjigu evidencije Agencija za privremeno zapošljavanje Ministarstva rada i mirovinskog sustava Republike Hrvatske pod brojem 156/17 te u Knjigu evidencije pravnih i fizičkih osoba koje obavljaju djelatnosti u svezi sa zapošljavanjem pod brojem 21/17;

I. EINLEITUNG

Artikel 1.

DIVES AGENCIJA d.o.o. für die Arbeitnehmerüberlassung (im weiteren Text: DIVES AGENCIJA) ist der Arbeitnehmer, der Aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (im weiteren Text: Vertrag), die Arbeitnehmer (Agenturarbeiter) einem anderen Arbeitgeber (im weiterem Text Nutzer) für die Ausübung der Tätigkeiten, überlässt.

Artikel 2.

DIVES AGENCIJA schließt mit dem Nutzer einen Vertrag und mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag (im weiterem Text AV) für die befristete Ausübung der benötigten Tätigkeit.

Der Nutzer entscheidet sich welche Form der Zusammenarbeit er für die Agenturarbeiter wählt und dementsprechend wird auch der Vertrag unterschrieben.

Der Nutzer ist verpflichtet die Arbeitnehmer auf die Arbeitsplätze, die in dem Vertrag angegeben sind, einzuteilen.

Artikel 3.

Der Nutzer ist verpflichtet sich an die Betriebsbedingungen, an den Vertrag und an alle positiven Gesetze zu halten. Im Fall einer Nichteinhaltung ist der Nutzer verpflichtet der Agentur den Schaden, der aufgetreten ist zu bezahlen.

Der Nutzer und die Agentur können nach Vereinbarung einige Teile des Vertrags ändern.

Artikel 4.

Der Nutzer ist verpflichtet den Arbeitern die Grundbedingungen, die mit dem kroatischen Gesetz vorgeschrieben sind zu sichern. Der Nutzer ist verpflichtet sich gegenüber den Agenturarbeitern gleich wie zu den eigenen Arbeitern zu verhalten. Der Nutzer darf nicht direkt oder indirekt die Agenturarbeiter diskriminieren.

II. ABRECHNUNG

Artikel 5.

Der Nutzer ist verpflichtet vor der Unterschreibung des Vertrags der Agentur alle relevanten Informationen über den Lohn laut dem Arbeitsgesetz zuzustellen.

Artikel 6.

Jede Arbeitsstunde von Montag bis Freitag in der Zeit 06:00 – 22:00 Uhr wird als Tagschicht berechnet und die Arbeitsstunden in der Zeit 22:00 – 06:00 werden als Nachtschicht berechnet.

Die Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer am Samstag arbeitet, sind Überstunden, wenn er in der Woche die volle Stundenzahl laut Arbeitsgesetz erreicht hat (Feiertage werden auch gezählt).

Die Überstunden werden so berechnet, dass die regelmäßigen Arbeitsstunden für 20 % erhöht werden.

Wenn der Arbeitnehmer am Feiertag, Sonntag und der Nachtschicht arbeitet, werden die Arbeitsstunden um 30% erhöht.

Die Zuschläge werden nicht summiert.

Der AV des Arbeitnehmers kann auf Vollzeit oder Teilzeit unterschrieben werden.

Die DIVES AGENCIJA bietet dem Nutzer die Möglichkeit zwischen zwei Modellen zu wählen:

-MODEL – ARBEITSSTUNDE

-MODEL – ADMINISTRATION

Artikel 7.

Nach dem MODELL – ARBEITSSTUNDEN DIVES AGENCIJA werden dem Nutzer nur die produktiven Arbeitsstunden, gemäß dem unterschriebenen Vertrag fakturiert.

Urlaub, Krankheitsurlaub und andere Abwesenheiten, während der Arbeitnehmer nicht arbeitet, werden dem Nutzer nicht fakturiert.

Die Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer nicht bei dem Nutzer gearbeitet hat, weil der Nutzer den Agenturarbeiter nicht für die Arbeit eingeteilt hat, sind nicht unproduktive Stunden und sie werden dem Nutzer fakturiert und als die regelmäßigen Arbeitsstunden laut Vertrag verstanden.

Artikel 8.

Nach dem MODEL – ADMINITRATION DIVES AGENCIJA zahlt der Nutzer den brutto Lohn des Agenturarbeiters, der um die zusätzlichen Gebühren und die Provision, erhöht wurde.

Artikel 9.

Im Fall, dass zusätzliche Kosten für den Arbeiter aufkommen, wie zum Beispiel Reisekosten, Tageslohn, Kosten für getrenntes Leben, Unterkunftskosten, Fahrzeugkosten, Treibstoffkosten, Autobahngebühren, Arztrevision und andere Arten von zusätzlichen Kosten, die die DIVES AGENCIJA für den Arbeiter hat, zahlt das der Nutzer. Dazu zählt er auch die Gewinnsteuer, die die Agentur für die einzelnen Arbeiter hat. Diese Kosten werden auch dem Nutzer fakturiert und sie sind um die Provision der Agentur erhöht.

Artikel 10.

Die Regrutation und die Selektion kann die DIVES AGENCIJA oder der Nutzer ausüben und, dass wird mit dem Vertrag definiert.

III. BETRIEBSGEFAHRENSCHUTZ

Artikel 11.

Vor der Arbeitsausübung ist der Nutzer verpflichtet die überlassenen Arbeiter über die besonderen Arbeitsbedingungen, sowie über die Sicherheitsvorschriften zu informieren. Wenn es laut Vertrag nicht anders definiert ist, ist der Nutzer verpflichtet den überlassenen Arbeitern entsprechende Schutzkleidung und Ausstattung ohne zusätzliche Kosten zu sichern. Der überlassene Arbeiter hat das Recht die Arbeit zu verweigern, wenn er nicht die entsprechende Ausstattung und Schutzkleidung hat. Dabei ist der Arbeiter auch verpflichtet die Agentur darüber zu Informieren. Wenn es zu dieser Situation kommt und der Arbeiter deswegen nicht die Arbeit erledigen kann, ist der Nutzer verpflichtet das Tageshonorar im vollen Betrag zu zahlen.

Der Nutzer ist für die Arbeitnehmer der Arbeitgeber im Sinne der Einhaltung der Verordnungen aus dem Arbeitsgesetz und den Regeln, in denen die Sicherheits-, Gesundheits- und andere Regelungen bestimmt sind.

Obligatorische ärztliche Untersuchungen sind die Verpflichtung des Nutzers.

Wenn ein Arbeitnehmer während einer befristeten Beschäftigung beim Nutzer an einer beruflichen Verletzung oder einer beruflichen Krankheit leidet, ist der Nutzer verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen.

IV. EVIDENZ DER ARBEITSANWESENHEIT UND DIE ZAHLUNG

Artikel 12.

Die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeiten, Arbeitsschichten und die Stundenevidenz sind die Aufgaben des Nutzers und der Nutzer ist verpflichtet diese durchzuführen. Im Fall, dass der Nutzer diese Aufgaben nicht befolgt und das Gesetz bricht ist nur der Nutzer verantwortlich und nicht die Agentur.

Der Nutzer muss jeden Monat der Agentur per E-Mail und/oder Post (Einschreibebrief) alle relevanten Informationen für die Abrechnung des Arbeitslohnes und anderer Zahlungen für jeden Arbeitnehmer einzeln mit aller Dokumentation, die für die Berechnung notwendig ist in drei Exemplaren, schicken. Dabei muss der Nutzer alle Verordnungen und andere internen Akte, die sich auf die Festlegung des Arbeitslohns betreffen, beachten.

Ein Exemplar ist für DIVES AGENCIJA, ein für den Nutzer und ein für den Agenturarbeiter.

Der Nutzer ist verpflichtet die Agentur über das Nichterscheinen des Arbeiters unverzüglich zu informieren, aber spätestens in dem Zeitraum von 24 Stunden.

DIVES AGENCIJA ist verpflichtet einen Ersatz für den Agenturarbeiter, der verhindert ist, zu organisieren in einem Zeitraum, der mit dem Vertrag vereinbart ist.

Die Zahlung aller Pflichten gegenüber der Agentur erfolgt nach der Rechnung, die die Agentur dem Nutzer ausstellt. Die Rechnung hat eine Frist von 08 Tagen von dem Tag der Ausstellung der Faktur, aber spätestens bis zum 10. im Monat.

V. ARBEITSMITTEL

Die Arbeitsastattung des Agenturarbeiters mit eventuellen Mitteln, die für die Arbeitsausübung bei dem Nutzer nötig, sind die Verpfilchtungen des Nutzers und nicht der Agentur.

VI. SCHADENERSATZ

Artikel 14.

Den Schaden, den der Agenturarbeiter dem Nutzer, oder einer dritten Person im Arbeitsprozess verursacht, muss die Agentur bezahlen, aber nur im Fall, dass die Agentur die Selektion des Arbeiters durchgeführt hat. Wenn der Nutzer die Regrutation und Selektion gemacht hat, haftet der Nutzer für den Schaden.

Wenn der Arbeiter einen Schaden auf der Arbeit erleidet, den der Nutzer verursacht hat, haftet der Nutzer dafür.

VII. BESCHRENKUNGEN BEI DER NUTZUNG VON AGENTURDIENSTLEISTUNGEN

Artikel 15.

Das Arbeitsgesetz verbietet die Unterschreibung des Arbeitsvertrages in folgenden Situationen:

-Für den Ersatz von Arbeitern im Betrieb in dem ein Streik durchgeführt wird.

-Für Tätigkeiten, die Arbeiter erledigt haben, die laut Arbeitsgesetz Artikel 127., Überschuss in der angegebenen Firma sind.

-Für Tätigkeiten, die Arbeiter verübt haben, die eine Kündigung bekommen, wegen Geschäftlichen Gründen in einem Zeitraum von 6 Monaten, haben.

-Für Tätigkeiten, die laut Gesetz Tätigkeiten mit besonderen Bedingungen sind und der Arbeitnehmer diesen Bedingungen nicht entspricht.

-Für die Überlassung des Arbeiters einer anderen Agentur.

Der Nutzer darf den überlassenen Arbeiter nicht mehr als drei Jahre für den gleichen Job einteilen, außer er ist die Ersatzperson für einen vorläufig nicht anwesenden Arbeiter oder aus anderen objektiven Gründen.

VII. ÜBERNAHME DER ARBEITNEHMER

Artikel 16.

Im Fall, dass der Nutzer einen Vertrag, irgendeiner Art mit dem Agenturarbeiter unterschreibt oder den Agenturarbeiter einer dritten Person weiterleitet und dieser einen Vertrag unterschreibt, ist der Nutzer verpflichtet die Vergütung im Betrag von 20.000,00 HRK zu zahlen.

IX. ENDEBESTIMMUNGEN

Artikel 17.

Im Fall, dass der Nutzer ablehnt den Agenturarbeiter auf den gemäß Vertrag verabredeten Arbeitsplatz einzuordnen, auch wenn alle Grundsätze dafür erfühlt sind, ist der Nutzer verpflichtet den Schaden zu zahlen, der nicht niedriger, als der Bruttolohn II des Arbeiters ist.

Artikel 18.

Wenn ein Arbeitnehmer während einer befristeten Beschäftigung beim Nutzer an einer beruflichen Verletzung oder einer beruflichen Krankheit leidet, ist der Nutzer verpflichtet, die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen und alle damit verbundenen Kosten zu zahlen.

Artikel 19.

Im Fall, dass die Agentur oder Nutzer wegen einer höheren Gewalt verhindert sind den Vertrag zu realisieren, sind beide Seiten verpflichtet das gleich zu melden mit einer Beschreibung der höheren Gewalt. Wenn die Verspätung länger als 30 Tage dauert, hat die andere Vertragsseite das Recht eine schriftliche Kündigung des Vertrags zu schicken und in diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet alle eventuellen Rechnungen und Kosten, die entstanden sind, zu zahlen

Die Stellvertretende Person für DIVES AGENCIJA d.o.o. ist:

Nora Gračanin, Direktor

You don't have permission to register